Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 989,40 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 28. 1. 1960 geborene Kläger absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften und war nach der Gerichtspraxis ab dem Jahr 1984 vorerst als Sachbearbeiter, dann als stellvertretender Abteilungsleiter und zuletzt als Abteilungsleiter beim Landesarbeitsamt bzw dem AMS Oberös…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Gemäß § 20a B GlBG hat die Person, die sich im Streitfall auf einen Diskriminierungstatbestand iSd §§ 4, 8, 8a, 13 Abs 1 oder 16 leg cit beruft, diesen glaubhaft zu machen. § 20a B GlBG entspricht inhaltlich § 12 Abs 12 GlBG mit dem sich der Oberst…