Spruch Der Revisionsrekurs der 1. bis 3. Rechtsmittelwerber wird zurückgewiesen. Dem Revisionsrekurs des Nachlasses (4. Rechtsmittelwerber) wird hingegen teilweise, insoweit er sich gegen die Entscheidung des Rekursgerichts über Punkt 1. des erstinstanzlichen Beschlusses richtet, Folge gegeben. Insoweit wi…
Text Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 9. 11. 2009 wurde für den mittlerweile Verstorbenen eine Sachwalterin ua für die Vertretung vor Ämtern, Behörden, Gerichten und gegenüber privaten Vertragspartnern sowie die Einkommens , Vermögens und Liegenschaftsverwaltung bestellt. Am 17. 12. 2011 …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Neffen sowie der Schwester des Verstorbenen ist mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig , jener des Nachlasses mangels Vorliegens ausreichender höchstgerichtlicher Rechtsprechung teilsweise zulässig und berechtigt . Vorauszuschicken ist, dass es im AußStrG 2005 kei…