RS0123586 – OGH Rechtssatz
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Eine im Exekutionsverfahren als Drittschuldnerin auftretende und im Fall der Übertragung eines vinkulierten Geschäftsanteils gemäß § 76 Abs 4 GmbHG zustimmungsberechtigte Gesellschaft mbH ist gegen den vom Exekutionsgericht festgestellten Schätzwert und die angeordnete Verwertungsart nicht rekurslegitimiert. Gleiches gilt für die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft mbH.