JudikaturJustizRS0123440

RS0123440 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2023

Nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 274 Abs 2 ABGB müssen Rechtsanwälte Sachwalterschaften grundsätzlich übernehmen. Ablehnungsgründe sind in erster Instanz konkret geltend zu machen. Behauptungen über eine nicht näher konkretisierte Arbeitsbelastung reichen nicht.

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