JudikaturJustizRS0122875

RS0122875 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2012

Wird ein Formmangel eines wegen dieses Formgebrechens verbesserungsbedürftigen Antrages auf Beigebung eines Rechtsanwaltes bis zum Ablauf einer wenn auch gesetzwidrig erteilten weiteren Verbesserungsfrist behoben, so ist der Antrag im Sinne des § 85 Abs 2 Satz 1 ZPO als am Tag seines ersten Einlangens überreicht anzusehen.

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