Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 399,74 EUR (darin 66,62 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger bot am 8. 9. 2005 einen - am 5. 10. 1995 erstmals zum Verkehr zugelassenen - Personenwagen über die Internetplattform „eBay" zum geringsten Gebot von einem Euro zur Versteigerung an. Die im Angebot ersichtliche Beschreibung des Fahrzeugs enthielt den Hinweis, das…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Der Kläger macht geltend, der aleatorische Charakter des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Geschäfts zeige sich schon daran, dass das Mindestanbot einen Euro betragen habe. Die Versteigerung gebrauchter Waren über eine In…