BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches Gesetzbuch§ 1054

§ 1054Erfordernisse des Kaufvertrages.

Wie die Einwilligung des Käufers und Verkäufers beschaffen seyn müsse, und welche Sachen gekauft und verkauft werden dürfen, dieses wird nach den Regeln der Verträge überhaupt bestimmt. Der Kaufpreis muß im barem Gelde bestehen, und darf weder unbestimmt, noch gesetzwidrig seyn.

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