§ 1268
§ 1268 — ABGB
§ 1268 — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12019010
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Bey Glücksverträgen findet das Rechtmittel wegen Verkürzung über die Hälfte des Werthes nicht Statt.