JudikaturJustizRS0121439

RS0121439 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juli 2014

Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer Ablösezahlung ist auch die diesbezügliche vom Arbeitgeber seinerzeit einbehaltene und abgeführte Steuer trotz des Umstandes, dass der damals angenommene Rechtsgrund nicht (mehr) besteht, dem Arbeitnehmer als Steuerschuldner zuzurechnen, sodass auch in Bezug auf diesen Steuerbetrag im Sinne der allgemeinen bereicherungsrechtlichen Grundsätze eine Bereicherung des Arbeitnehmers und ein entsprechender Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers gegeben ist. Der Arbeitnehmer kann diese Rückzahlung als Werbungskosten iSd § 16 Abs 2 EStG steuermindernd geltend machen.

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