JudikaturJustizRS0120798

RS0120798 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 2013

Durch das Erfordernis der Öffentlichkeit des Verfahrens wird die Rechtspflege der Überwachung durch die Allgemeinheit unterzogen und das Vertrauen in die Gerichte gehoben. Durch eine transparente Rechtspflege wird außerdem die Fairness des Verfahrens gefördert. Dieses Prinzip ist aber nicht absolut, weil Art 6 Abs 1 MRK den Ausschluss der Öffentlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen zulässt.

Entscheidungen
5