JudikaturJustizRS0120452

RS0120452 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2021

Die Zulässigkeit der Auslieferung bildet nach dem eindeutigen Wortlaut des § 29 ARHG keine Voraussetzung für die Auslieferungshaft. Auch Art 5 Abs 1 lit f MRK stellt nur auf die Anhängigkeit eines Auslieferungsverfahrens, Art 2 Abs 1 Z 7 des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit hinwieder auf eine „beabsichtigte Auslieferung", mithin ebenfalls bloß auf ein Auslieferungsverfahren, nicht überdies auch auf dessen Ergebnis ab.

Entscheidungen
10