JudikaturJustizRS0120233

RS0120233 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 2022

Wiederholte Verwirklichung des selben Tatbestandes in kurzer zeitlicher Abfolge (hier des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB) kann als tatbestandliche Handlungseinheit gesehen werden. Der dogmatische Begriff der „verstärkten Tatbildmäßigkeit" ist überholt.

Entscheidungen
35