Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Aus ihrem Anlass wird das Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch B/II, demgemäß auch im Elisabeth B***** betreffenden Strafausspruch, aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das La…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden beide Angeklagten jeweils eines Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und der betrügerischen Krida schuldig erkannt und zwar Hanno B***** nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall, 12 dritter Fall (A/I) und nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (B/I), Elisab…
Rechtliche Beurteilung Dagegen haben beide Angeklagten Nichtigkeitsbeschwerden ergriffen, Hanno B***** aus Z 4, 5, 5a und 9 lit a, Elisabeth B***** aus Z 5a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO; keiner der beiden kommt Berechtigung zu. Zur amtswegigen Maßnahme: Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden überzeugte sich der Obers…