JudikaturJustizRS0120029

RS0120029 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zur Nachholung der Anwaltsfertigung ist entbehrlich, wenn ein absolut unzulässiges Rechtsmittel vorliegt, könnte doch dieses durch eine fachkundige Vertretung der Partei nicht zulässig werden.

Entscheidungen
49