Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit EUR 5.966,93 (darin EUR 994,49 USt) und der zweitbeklagten Partei die mit EUR 5.967 (darin EUR 994,50 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Klägerin schloss im Juni 1997 einen Options und Kooperationsvertrag mit der ungarischen P***** Bank. Während sich die Rechtsvorgängerin der Klägerin zur Zeichnung von Aktien der P***** Bank in Höhe von 100,000.000 HUF verpflichtete, übernahm die ungar…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Veröffentlichung der einzig einschlägigen Entscheidung (ZBl 1929, 79) nur eine verkürzte Begründung enthält und neuere Rechtsprechung nicht besteht. Sie ist aber nicht berechtigt. Gemäß § 584 Abs 2 ZPO haftet der Schiedsrichter, welcher die durch Annahme der Beste…