JudikaturJustizRS0119794

RS0119794 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 2023

Faktischer Geschäftsführer ist, wer - ohne förmlich bestellt zu sein - maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung nimmt, womit es nicht darauf ankommt, ob es sich um einen Angestellten, Gesellschafter, Angehörigen oder Außenstehenden handelt.

Entscheidungen
16