Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last. …
Text Gründe : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf Z***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB (I.) und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (II.) schuldig erkannt. Danach hat er „in Wien I. im Dezember 1989 mit dem Vorsatz, sich…
Rechtliche Beurteilung Die auf § 281 Abs 1 Z 3, 5, 9 lit a und 9 lit b StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten verfehlt ihr Ziel. Entgegen der Verfahrensrüge (Z 3 iVm § 260 Abs 1 Z 1 StPO) lässt der Urteilsspruch zu II. angesichts der zur Verdeutlichung heranzuziehenden ( Ratz , WK StPO § 281 R…