JudikaturJustizRS0119460

RS0119460 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2007

Durch das Fehlen der ihm nach dem Willen des Gesetzgebers bei Fortsetzung der Untersuchungshaft zustehenden Begründung wird der Beschuldigte im Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt.

Entscheidungen
4