JudikaturJustizRS0119085

RS0119085 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2024

Beim Günstigkeitsvergleich (§ 4 Abs 2 zweiter Halbsatz FinStrG) sind nicht isoliert einzelne Sanktionselemente des Tatzeitrechts und des im Urteilszeitpunkt geltenden Rechts einander gegenüberzustellen. Vielmehr ist zu prüfen, welches Gesetz in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre.

Entscheidungen
76