Spruch I. Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Klagebegehrens, die beklagte Partei sei schuldig der klagenden Partei ab 18. Oktober 2022 eine Ausgleichszulage in gesetzlicher Höhe zu gewähren, wendet, zurückgewiesen. II. Im Übrigen, nämlich im Umfang des den Anspruch auf Ausgleichszu…
Text Entscheidungsgründe: [1] Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob der Aufenthalt der Klägerin im Inland rechtmäßig im Sinn des § 292 Abs 1 ASVG ist. [2] Die 1956 geborene Klägerin ist slowakische Staatsbürgerin. Sie ist verwitwet, ihr Sohn lebt in der Slowakei, ihre Tochter in Österr…
Rechtliche Beurteilung [12] Die Revision ist teilweise (hinsichtlich eines Anspruchs auf Ausgleichszulage ab 18. Oktober 2022) mangels Beschwer un zulässig und im Übrigen (hinsichtlich eines Anspruchs auf Ausgleichszulage von 1. September 2020 bis 17. Oktober 2022) zulässig, weil dem Berufungsgericht eine aufzugreifende…