Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit EUR 499,39 (darin enthalten EUR 83,23 USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 16. 2. 2005 bei Gericht eingebrachten Klage vom Beklagten unter Berufung auf § 66 EheG Unterhalt von EUR 581,38 monatlich ab 1. 2. 2005 abzüglich tatsächlich geleisteter Zahlungen. Die Ehe sei seit 3. 6. 1997 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten…
Rechtliche Beurteilung Die Klägerin beantragt in ihrer Revisionsrekursbeantwortung, das Rechtsmittel des Beklagten als unzulässig zurückzuweisen bzw ihm keine Folge zu geben. Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Bestätigung der Zurückweisung eines Zwischenantrages auf Feststellung nach der jüngeren Rechtsprechung an…