Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei deren mit 587,52 EUR (darin 97,92 EUR USt) und der fünft und sechstbeklagten Partei deren mit 646,02 EUR (darin 107,67 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen. Die dritt und viertbe…
Text Begründung: Die Klägerin und die Beklagten sind (bzw waren bei Streitanhängigkeit) jeweils Miteigentümer einer Liegenschaft in Tirol. Mit sämtlichen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum verbunden, der Klägerin ist die Wohnung W17 zugeordnet. Mit Bescheid vom 30. 4. 1975 genehmigte der Bürgermei…
Rechtliche Beurteilung Die – von der Erst , Dritt , Viert , Fünft und Sechstbeklagten beantwortete – ordentliche Revision der Klägerin ist ungeachtet des den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) Ausspruchs des Berufungsgerichts nicht zulässig. Sie zeigt keine erhebliche Rechtsfrage auf. Die Begründu…