JudikaturJustizRS0116421

RS0116421 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. März 2022

Der Fortsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichtes hat denjenigen des Untersuchungsrichters nicht zu beurteilen, sondern zu ersetzen und nach § 179 Abs 4 Z 2 StPO auch eine Subsumtion der Tat, welcher der Beschuldigte dringend verdächtig ist, zu enthalten.

Entscheidungen
25