JudikaturJustizRS0116014

RS0116014 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2022

Die in einem Berufungsurteil enthaltene, in der unrichtigen Wiedergabe der Feststellungen des Erstgerichtes begründete Aktenwidrigkeit ist dadurch zu bereinigen, dass das Revisionsgericht die tatsächlichen Feststellungen einer rechtlichen Beurteilung unterzieht.

Entscheidungen
19