Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.058,88 (darin S 676,48 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ers…
Text Entscheidungsgründe: Der am 31. 12. 1940 geborene Kläger bezieht seit 1. 1. 1982 eine Invaliditätspension von der beklagten Partei sowie seit 1. 4. 1982 eine Schweizer Rente. Ab Beginn der Pensionsleistung gewährte die beklagte Partei eine Ausgleichszulage in unterschiedlicher Höhe. Am 18. 7. 1997…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig; sie ist auch berechtigt. Der Kläger vertritt unter Hinweis auf die EuGH-Entscheidungen vom 7. 2. 1991, C-277/89 ((Rönfeldt)), und vom 9. 11. 1995, C-475/93 ((Thevenon)), den Standpunkt, dass die weitere Anwendung zwischensta…