Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 686,88 (darin enthalten EUR 114,48 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Am 3. 6. 1992 ereignete sich in Tschechien (damals noch Tschechoslowakei) ein Verkehrsunfall, an welchem eine tschechische Lenkerin mit einem vom Beklagten gehaltenen PKW, der ein österreichisches amtliches Kennzeichen hatte, und ein schwedischer Staatsbürger als Lenker eines i…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht dafür angeführten Gründen zulässig aber nicht berechtigt. Der Revisionswerber hinaus beruft sich auch noch darauf, dass die im ersten Rechtsgang vertretene Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofes der vom Höchstgericht bisher vertretenen Auffassung wider…