JudikaturJustizRS0114927

RS0114927 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2024

Nach dem Zusammenrechnungsprinzip des § 29 StGB bilden alle in einem Verfahren demselben Täter angelasteten Diebstähle, mögen sie weder örtlich noch zeitlich zusammenhängen und jeder für sich rechtlich verschiedener Art sein, bei der rechtlichen Beurteilung eine Subsumtionseinheit, sodass die getrennte Annahme eines Vergehens des Diebstahls neben einem Verbrechen des Diebstahls unzulässig und nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO anfechtbar ist. Diese Gesetzesverletzung wirkte sich jedoch trotz des bei der Strafbemessung als erschwerend gewerteten Zusammentreffens eines Verbrechens mit einem Vergehen (des Diebstahls) für den Verurteilten nicht nachteilig im Sinn des § 290 Abs 1 StPO aus.

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