Spruch In der Strafsache gegen Mamadou Yaya B*****, AZ 5c E Vr 10.542/94 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, wurde durch die Unterlassung einer öffentlichen Verhandlung über die vom Genannten nach § 2 Abs 1 lit b StEG geltend gemachten Ersatzansprüche, durch die Unterlassung der öffentlichen Verkündu…
Text Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24. November 1994, GZ 5c E Vr 10.542/94-29, wurde Mamadou Yaya B***** von der gegen ihn wegen der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1,…
Rechtliche Beurteilung Zutreffend zeigt der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde (§ 33 Abs 2 StPO) auf, dass im zweiten Rechtsgang des Verfahrens zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen des Mamadou Yaya B***** nach § 2 Abs 1 lit b StEG strafprozessuale Prinzipien verl…