JudikaturJustizRS0114231

RS0114231 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2003

Ein an den Verfahrensgarantien des Art 6 Abs 1 MRK orientiertes Entschädigungsverfahren setzt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Obersten Gerichtshofs unabdingbar die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung und auch die öffentliche Verkündung der Entscheidung voraus.

Entscheidungen
6