Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß des Rekursgerichtes wird teils bestätigt, teils dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 18.932,40 (darin S 3.155,40 USt) bestimm…
Text Begründung: Mit Schreiben vom 2. 3. 1998 sprach die beklagte Partei (dieses Verfahrens = klagende Partei des Verfahrens 10 Cga 48/98w des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien) die Entlassung des Klägers (dieses Verfahrens = Beklagter des Verfahrens 10 Cga 48/98w des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien)…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist gemäß § 47 Abs 1 ASGG zulässig, weil § 528 Abs 2 Z 2 ZPO (Anfechtungsausschluß bei bestätigendem Beschluß) nicht anzuwenden ist; er ist auch teilweise berechtigt. Nicht berechtigt ist der Revisionsrekurs soweit er sich gegen die Zurückweisung des Hauptbegehrens wegen Streit…