JudikaturJustizRS0112133

RS0112133 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle (aufsichtsbehördlich genehmigter allgemeiner Geschäftsbedingungen) ist weder durch das KSchG noch durch die einschlägigen Bestimmungen des ABGB vorgesehen. Hier: Telekommunikationsdienste.

Entscheidungen
8