Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, der Beklagten die mit 445,82 EUR (darin 74,30 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Ein Mitarbeiter der Klägerin gab am 30. 6. 2005, dem letzten Tag einer arbeitsrechtlichen Präklusionsfrist, im Namen eines Arbeitnehmers, für den die Klägerin Rechtsschutz übernommen hatte, eine Klage mit einem auf 4.929,78 EUR lautenden Zahlungsbegehren mittels eingeschriebene…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Da der von der Klägerin vertretene Arbeitnehmer das Verfahren gegen seinen früheren Arbeitgeber gewonnen hätte und auch die Einbringlichkeit dieser Forderung von der Beklagten nicht in Abrede gestellt wird (zur Beweislast bei vergleichba…