RS0111777 – OGH Rechtssatz
RS0111777 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Grobes Verschulden des Vertreters und dessen Hilfskräfte bei Versäumung befristeter Prozesshandlungen ist im Wiedereinsetzungsverfahren der Partei zuzurechnen.
RS0111777 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Grobes Verschulden des Vertreters und dessen Hilfskräfte bei Versäumung befristeter Prozesshandlungen ist im Wiedereinsetzungsverfahren der Partei zuzurechnen.