JudikaturJustizRS0110450

RS0110450 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2010

Rechtsunkundigen, anwaltlich nicht vertretenen Parteien ist jedenfalls Rechtsmittelbelehrung zu erteilen; deren Unterbleiben ist als rechtswidriges Organverhalten zu beurteilen. Die fehlende Rechtsmittelbelehrung bildet in der Regel einer Wiedereinsetzungsgrund.

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