Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird dahin Folge gegeben, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die betreibende Partei, welche die Kosten ihres Rekurses selbst zu tragen hat, ist schuldig, den verpflichteten Parteien die mit S 23.512,50 (darin enthalten S 3.918,75 Umsatz…
Text Begründung: Mit Teilvergleich vom 25. 2. 1998 verpflichteten sich die verpflichteten Parteien zu Punkt 1., es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes in den von ihnen verlegten Zeitungen und Zeitschriften, insbesondere in der "N***** Zeitung" a) anzukündigen, daß sie…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist aus dem darin dargelegten Grund zulässig und auch berechtigt. Wie im Revisionsrekurs zutreffend ausgeführt wird, entspricht es seit der Entscheidung JBl 1995, 120 (Oberhammer) = JUS Z 1416 = RPflSlgE 1994/3 der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senat…