Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung der betreibenden Partei werden mit 1.440,72 EUR (darin 240,12 EUR USt) als weitere Exekutionskosten bestimmt. …
Text Begründung: Mit Anerkenntnisurteil vom 9. Jänner 1990 trug das Landesgericht St. Pölten als Handelsgericht dem als "Inhaber des Textilmarkts A*****" bezeichneten Verpflichteten auf, das Anbieten, den Verkauf oder das Vertreiben von Bekleidungsstücken zu unterlassen, die das Firmenschlagwort und die…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Verpflichteten ist aus den vom Rekursgericht angeführten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. Zunächst ist auf die vom Verpflichteten erhobene Mängelrüge einzugehen, mit der er sich dagegen wendet, dass ihm im Rekursverfahren keine Möglichkeit zur Beantwortung des Rekurse…