JudikaturJustizRS0110233

RS0110233 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 2013

Neuerungen, die für die Strafhöhe von Bedeutung sind, können auch im Revisionsrekurs vorgebracht werden, wenn der Verpflichtete vorher noch nicht gehört und Strafanträgen erst im Rekursverfahren stattgegeben wurde.

Entscheidungen
14