RS0110082 – OGH Rechtssatz
RS0110082 – OGH Rechtssatz
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Die Zuweisung von Angelegenheiten an den Sachwalter und damit die entsprechende Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Behinderten wirkt nur rechtsgestaltend für die Zukunft. Eine im Verfahren über eine Nichtigkeitsklage hingegen geforderte Beurteilung der Prozessfähigkeit des Behinderten für die Vergangenheit durch das Pflegschaftsgericht verstieße gegen Art 6 MRK, weil durch eine allfällige Nichtigerklärung des Verfahrens in die Rechte des Prozessgegners eingegriffen würde und diesem im Verfahren nach den §§ 236 ff AußStrG keine Parteistellung zukommt. Es ist daher vom Prozessgericht zu prüfen, ob die betroffene Partei damals die Tragweite des konkreten Rechtsstreites und der von ihr gesetzten Rechtshandlungen erkennen konnte.