Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das gesamte Klagebegehren abgewiesen wird. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien, die mit S 261.122,92 (darin S 35.788,82 Umsatzsteuer und S 46.390,-- Barauslagen) besti…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein eingetragener Verein, der in E***** ein Ausbildungszentrum für Reiter und Pferde betreibt. Mit Verträgen vom 19.1.1993 stellten die Beklagten ihre Pferde Perci, Mistral, Balalaica, Rusalka, Titania, Valewska, Samsarah und Pan (Beilage A), Sareena, R…
Rechtliche Beurteilung Nur die Beklagten bekämpfen das Urteil des Berufungsgerichtes mit außerordentlicher Revision. Diese ist schon deshalb zulässig, weil das Berufungsgericht einen vom Erstgericht festgestellten, unbekämpft gebliebenen Sachverhalt unberücksichtigt ließ. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlu…