Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin die mit 371,52 EUR (darin 61,92 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe : Die Klägerin, der mittlerweile ein Sachwalter beigegeben wurde, ist bei der A***** GmbH, die sich dem Betrieb von Sozialprojekten widmet, als Reinigungskraft beschäftigt. Der Beklagte war ebenfalls bei dieser GmbH beschäftigt, zuletzt als Stellvertreter des Leiters für Transpo…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass auf den vorliegenden Fall das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) noch in der Fassung vor der jüngsten, am 1. 8. 2008 in Kraft getretenen Novelle BGBl I 2008/98 anzuwenden ist. Wäh…