Spruch 1. Aus Anlaß der Revision werden die Urteile der Vorinstanzen als nichtig aufgehoben, soweit sie die Abweisung eines auf Zahlung von S 25.462,40 sA gerichteten Klagebegehrens zum Gegenstand haben. Die Klage wird in diesem Umfang zurückgewiesen. 2. Im übrigen wird der Revision Folge gegeben. Die …
Text Begründung: Außer Streit steht folgender Sachverhalt: Die klagende Partei ist ein nicht untersagter Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 1951 und war Mitglied des K*****-Landesverbandes ***** im österreichischen K*****bund. Nach § 4 der Statuten des Landesverbandes werden die Geldmittel für den Ve…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zum Problem der Anwendung der Bestimmung des § 1295 Abs 2 ABGB auf durch Vereinsstatut eingeräumte Gestaltungsrechte (hier: die Auflösung durch seine Mitglieder) eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt; sie ist auch teilweise berechtigt. Zu den im Zusam…