JudikaturJustizRS0107527

RS0107527 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 1997

Ein Bedürfnis zur Bestellung eines Kollisionskurators und damit zur analogen Anwendung des § 77 Z 1 AußStrG tritt auch dann auf, wenn ein Elternteil dem minderjährigen Kind ein Vermögen zugewendet und den anderen Elternteil von der Verwaltung ausgeschlossen oder einen Verwalter für das zugewendete Vermögen bestellt hat (hier: keine Bestellung des vom Erblasser bestimmten Nachlaßverwalters zum Verlassenschaftskurator bei ablehnender Einstellung des minderjährigen Erben sowie dessen Obsorgeberechtigten).