Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der Meistbotsverteilungsbeschluss des Erstgerichts wiederhergestellt. Der Hypothekargläubiger Land Tirol hat der betreibenden Partei die mit 499,39 EUR (darin 83,23 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten für den Revisionsrekurs binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Zugunsten der betreibenden Partei ist im Lastenblatt der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaftsanteile, verbunden mit Wohnungseigentum, unter der CLNr 8 ein Pfandrecht über eine Forderung von 1,179.000 öS (= 85.681,27 EUR) samt 6 % Zinsen und 7 % Verzugszinsen sowie eine Nebengebühre…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. Die Revisionsrekurswerberin rügt zu Recht ein Abgehen des Rekursgerichts von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung, dass Ansprüche zur Meistbotsverteilung nur dann anzumelden und nachzuweisen sind, wenn sie nicht aus dem Grundbuch oder den Exekutions…