Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß der in Ansehung der Wechselforderungen lit a und b des Wechselzahlungsauftrages (Punkt 1. bis 6. des Beschlußkopfes) als unangefochten unberührt bleibt, wird darüberhinaus dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes in Anse…
Text Begründung: Mit seiner am 28.7.1995 bei Gericht eingelangten Wechselklage begehrte der Kläger auf Grund von insgesamt 11 am 21.4.1992, am 29.10.1992, am 1.1.1993 und am 16.1.1993 jeweils in Teneriffa ausgestellter Wechsel, die der Beklagte teils akzeptiert, teils als Bürge für die Akzeptanten mitg…
Rechtliche Beurteilung Vor Eingehen auf den vom Beklagten erhobenen Revisionsrekurs ist dessen Rechtzeitigkeit zu prüfen. Der angefochtene Beschluß des Rekursgerichtes wurde dem Beklagtenvertreter am 14.11.1996 zugestellt. Der Revisionsrekurs wurde am 30.12.1996, somit nach Ablauf der 4-wöchigen Rekursfrist des § 521a A…