JudikaturJustizRS0106907

RS0106907 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2015

Belangen gekoppelt Fischereibrechtigte mittels negativer Feststellungsklage Dritte auf Feststellung des Nichtbestehens des von diesen behaupteten Fischereirechts am selben Fischwasser, müssen alle Koppelfischereiberechtigten - jedenfalls dann, wenn ihr Recht im Gutbestandsblatt ihrer Liegenschaften ersichtlich gemacht ist - als notwendige Streitgenossen (§ 14 ZPO) auftreten, um den bei isolierter Entscheidung über solche Begehren eines oder einzelner von ihnen drohenden Gefahr unlösbarer Verwicklungen vorzubeugen.

Entscheidungen
4