JudikaturJustizRS0105080

RS0105080 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2002

In einem Gesuch um zwangsweise Pfandrechtsbegründung müssen zwar nicht die Geburtsdaten des Verpflichteten, wohl aber des Betreibenden angegeben werden, wenn sie sich nicht aus dem Exekutionstitel ergeben.

Entscheidungen
3