Spruch Aus Anlass des Revisionsrekurses wird der angefochtene Beschluss des Rekursgerichts, soweit er die Unterhaltspflicht des Vaters für den Zeitraum von 1. Mai 2014 bis 30. November 2014, betrifft, ersatzlos aufgehoben. Das Verfahren über den Antrag des Vaters auf Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung …
Text Begründung: L***** M***** ist als Vater der mj Kinder S***** und S***** M***** für sie unterhaltspflichtig. Mit Beschluss vom 5. September 2014 setzte das Erstgericht seine monatliche Unterhaltspflicht beginnend mit 1. Mai 2014 von 173 EUR je Kind auf 118 EUR je Kind herab. Das Mehrbegehren des Vate…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im aus dem Spruch ersichtlichen Umfang berechtigt . 1. Nach § 25 Abs 1 Z 4 AußStrG wird das Verfahren unterbrochen, wenn der Konkurs über das Vermögen einer Partei eröffnet wird, sofern die Bestimmungen der Konkursordnung dies vorsehen. Die einschlägigen Bestimmu…