Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.034,72 EUR (darin enthalten 339,12 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit ihrer am 19. Oktober 2007 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Beklagte schuldig zu erkennen, 1) der M***** GmbH (im Folgenden: „GmbH“) 51.674,96 EUR sA, sowie 2) DI Christian L***** und Mag Alexander L***** als eingeantworteten Erben nach Architekt Prof. Ma…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. I. Ergeht nach Unterbrechung des Verfahrens (§ 7 KO) ein Aufnahmebeschluss (§ 113 KO) in Rechtsstreitigkeiten, welche die Geltendmachung oder Sicherstellung von Ansprüchen auf das zur Konkursmasse gehörige Vermögen bezwecken, ohne Prüfung, …