Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 7.605 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.267,50 Umsatzsteuer) binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die für den Fall des unbegründeten Austritts vereinbarte Konventionalstrafe der Präklusivfrist des § 34 AngG unterliegt, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der Begründung der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG).…