JudikaturJustizRS0100634

RS0100634 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2023

Unabdingbare Voraussetzung für die Stellung einer Eventualfrage ist das Vorbringen von Tatsachen in der Hauptverhandlung, die einen gegenüber der Anklage geänderten Sachverhalt und damit eine andere rechtliche Beurteilung in den näheren Bereich der Möglichkeit rücken.

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