JudikaturJustizRS0100454

RS0100454 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2021

Hat das zuständige Gericht die bedingte Entlassung widerrufen und spricht vor Rechtskraft dieses Beschlusses das unzuständige Gericht rechtskräftig aus, dass die bedingte Entlassung endgültig geworden sei, so hebt der OGH diesen gesetzwidrigen Beschluss, obwohl er zum Vorteil des Verurteilten ist, dennoch auf, weil er nur deklarativen Charakter hat und gegenüber dem bereits ausgesprochenen Widerruf der bedingten Entlassung wirkungslos ist (vgl KH 3553, 3976; EvBl 1952/409 S 613).

Entscheidungen
83