Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Oliver B***** des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 28. Juli 2018 in D***** Eva O***** durch die Äußerung: „Du Schlampe, du fette Sau, dich stech ich ab und dein Kind nimm ich auch mit“, mit zum…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus § 281 Z 5, 5a und 11 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist nicht im Recht. Entgegen dem Einwand der Mängelrüge sind die Feststellungen zum objektiven Tathergang weder unvollständig noch offenbar unzureichend begründet (Z 5 zweiter und vierter Fall). Die von der B…