Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * Z* gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluss einer Manie mit psychotischen Symptomen (ICD 10:F30.2), einer wahnhaften Störung (ICD 10:F22.0), einer psychischen Störung und Verha…
Rechtliche Beurteilung [2] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Betroffenen, die sich – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – als nicht berechtigt erweist. [3] Die Verfahrensrüge (Z 4) geht ins Leere, weil sie sich nicht auf in der …